Wie lautet die Berufsbezeichnung für Logopädinnen und Logopäden?
Einige Hochschulen für Logopädie schreiben auf ihren Webseiten, dass der Abschluss „staatlich anerkannte Logopädin“ heißt, andere schreiben von einem „staatlich geprüften Logopäden“.
Kurze Antwort: Diese beiden Bezeichnungen sind identisch, eigentlich falsch und bestenfalls überflüssig.
Ausführlicher müsste man folgendes anmerken: Die Ausbildung schließt immer mit dem Examen ab und das Studium mit dem Bachelor. Das Examen wird immer vom zuständigen Regierungspräsidium bzw. der zuständigen Stelle auf Länderebene abgenommen. Damit ist man, sofern man die Ausbildung in Deutschland absolviert, immer „staatlich geprüfte“ Logopädin / „staatlich geprüfter“ Logopäde. Und das wird auch immer auf der Urkunde stehen.
Wenn man Logopädie aber im Ausland studiert hat und anschließend die Anerkennung in Deutschland beantragt, wird man „staatlich anerkannt“. Meint: man wurde nicht hier geprüft, aber der Abschluss wurde anerkannt. Damit ist er gleichwertig, heißt aber anders.
Es macht also absolut keinen Unterschied ob auf der Urkunde nach der Ausbildung „staatlich anerkannt“ oder „staatlich geprüft“ steht. Entscheidend ist die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Logopädin/Logopäde“. Denn wenn man es genau nimmt, ist der Begriff „staatlich geprüfte Logopädin“ nicht die richtige Bezeichnung und hat auf der Urkunde nichts verloren. Die Berufsbezeichnung laut Gesetz in Deutschland ist „Logopädin / Logopäde“ – alles davor ist Werbesprech und eher nicht zielführend, wenn es um die Anerkennung unseres Berufsstandes geht.
Selbst die Schulen verwechseln diese beiden Bezeichnungen gern mal und so kommt es sicher zu dieser Frage. Aber ein rechtlicher Unterschied besteht eben auch nicht. Beides ist keine Berufsbezeichnung sondern Worthülse und gehört weggelassen.
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